Lexikon -Wartezeit bei Krebs

Für Tumorerkrankungen kann innerhalb eines Versicherungsvertrages eine Wartezeit bestehen, zum Beispiel bei einer Privaten Krankenversicherung oder Dread-Disease-Versicherung. Üblich sind Wartezeiten von drei bis sechs Monaten. Tritt die Erkrankung während dieser Wartezeit auf, so erbringt die Versicherung für die erforderlichen Behandlungskosten keine Leistung. Die Versicherungsanbieter wollen so verhindern, dass bereits erkrankte Patienten einen Vertrag abschließen, um ihre Krankheitskosten zu decken.

Der Versicherungsschutz in der Schwere Krankheiten/Dread Disease Versicherung gilt für bestimmte schwere Erkrankungen erst nach einer Wartezeit, also einem leistungsfreien Zeitraum nach dem Versicherungsbeginn. Tritt währenddessen ein Leistungsfall ein, besteht kein Versicherungsschutz.

Die Wartezeit unterscheidet sich je nach Diagnose und kann drei Monate oder auch ein Jahr betragen. Einige Tarife beinhalten zudem eine Erhöhung der Versicherungssumme (Dynamik). Zwar ist für diese oftmals keine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich, aber die Wartezeit kann sich verlängern, sollte der Versicherungsschutz bis zur Eintritt der Erhöhung noch nicht bestehen.

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